Rahmenbedingungen

 

Verantwortung und Zusammenarbeit

Wir setzen das Einverständnis der Klientinnen und Klienten voraus, dass wir bei Bedarf mit folgenden Institutionen und Personen zusammenarbeiten können:

  • Ärzte, Spitäler und Heime;

  • Apotheken (wir verkaufen keine Medikamente);

  • Angehörigen und Bekannte;

  • Gesundheitsbehörden;

  • Sozialbehörden (Vormundschaft, Sozialamt usw.).

Die Klientin/der Klient bestätigt durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung, dass sie/er Dienstleistungen von uns bezieht und damit dem Inhalt der vorliegenden Dienstleistungsbroschüre zustimmt.

 

Rechte und Pflichten

Sie haben nicht nur Rechte, die wir respektieren, sondern auch Pflichten, damit wir unsere Dienstleistungen zu Ihrer Zufriedenheit ausführen können.

 

Sie haben das Recht

  • auf Einsicht in Ihre Unterlagen;

  • auf Informationen (Aufklärung bezüglich der Pflege und Betreuung);

  • Fragen nicht zu beantworten;

  • Informationen an Dritte zu verweigern;

  • die Einsätze zu stoppen;

  • Beschwerden anzubringen.

Sie haben die Pflicht

  • bei Massnahmen aktiv mitzuarbeiten und/oder die Durchführung zuzulassen;

  • sich an gegenseitige Absprachen und Abmachungen zu halten. Diese können selbstverständlich bei Bedarf neu vereinbart werden;

  • auf Kompromisse einzugehen;

  • unseren Mitarbeitenden mit Respekt zu begegnen.

 

Ablehnung der Leistungserbringung

Die Leitung der Spitex Oberfreiamt kann die Erbringung von Leistungen ablehnen, wenn die Betreuungssituation für die Mitarbeitenden nicht oder nicht mehr zumutbar ist, namentlich aus fachlichen und medizinischen Gründen, bei Androhung von Gewalt, bei Tätlichkeiten, sexuellen Übergriffen, bei wiederholten groben Beschimpfungen oder bei Gesundheitsgefährdung der Mitarbeitenden.

Ebenso können Leistungen eingestellt werden, wenn die Rechnung nach der 2. Mahnung nicht bezahlt wird oder die Klientin/der Klient nicht bereit ist, die notwendigen Hilfsmittel (siehe unten) zur Verfügung zu stellen. Gefährden Klientinnen/Klienten sich oder ihr Umfeld, wird der Hausarzt/die Hausärztin oder die Vormundschaftsbehörde eingeschaltet. Die Betroffenen werden über die Meldung informiert.

 

Zeitliche Grenzen und Einsatzzeiten

Ist eine umfassende Betreuung notwendig, kann ein Verbleib zuhause nur sichergestellt werden, wenn Angehörige und/oder Bekannte wesentliche Betreuungsaufgaben übernehmen können. Alle pflegerischen Spitex-Dienstleistungen werden während 24 Stunden und 7 Tage die Woche erbracht. Sofern möglich, werden Ihre Wünsche bei der Einsatzplanung berücksichtigt.

Dienstleistung der Hauswirtschaft und Betreuung werden von Montag bis Freitag durchgeführt, in Notfällen auch an Wochenenden. Die Mindesteinsatzdauer beträgt dabei 1 Stunde.

Wir übernehmen keine Wochenend- und Ferienablösungen für Leistungen, die von der Ärzteschaft oder durch private Spitex-Anbietende erbracht werden.

 

Hilfsmittel

Damit wir die Dienstleistungen korrekt erbringen können, müssen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden wie:

  • Krankenmobilien (z. B. Pflegebett);

  • taugliche Haushaltgeräte (z. B. Staubsauger) und Reinigungsutensilien;

  • sofern nötig eine Schlüsselbox zur Aufbewahrung von Haus- und Wohnungsschlüssel.

 

Fallführende Mitarbeiterin als persönliche Bezugsperson

Für Sie ist eine Mitarbeiterin von uns als persönliche Bezugsperson bestimmt. Sie ist Ihre direkte Ansprechperson. Die eigentlichen Dienstleistungen werden je nach Komplexität und Dauer durch verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbracht.