Bedarfsabklärung
Gemäss Vorgaben der Krankenkassen muss der Bedarf an Dienstleistungen ausgewiesen werden, es ist in jedem Fall eine ärztliche Verordnung notwendig (pflegerische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen). Bei der Abklärung des Bedarfs und der Ausübung der Dienstleistung arbeiten wir eng mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin zusammen. In einer oder mehreren Besprechung(en) klärt eine Fachperson der Spitex Oberfreiamt bei Ihnen zuhause (oder im Spital) nach fachlichen Kriterien ab, welche Dienstleistungen wann und wie häufig notwendig sind. Selbstverständlich kann eine Bezugsperson von Ihnen am Gespräch teilnehmen. Sofern weitere Institutionen an Ihrer Pflege und Betreuung teilhaben, werden diese in die Abklärung miteinbezogen, damit wir eine optimale Koordination der Dienstleistung organisieren können. Die Bedarfsabklärung wird schriftlich festgehalten (Abklärung nach RAI-HC) und mindestens jährlich wiederholt.
Grundpflege
Bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz oder nach einer Spitalentlassung bieten wir Ihnen individuelle und bedarfsgerechte Pflege zu Hause.
Wir übernehmen oder unterstützen Sie bei:
Gemäss dem Spitexgrundsatz HILFE zur SELBSTHILFE fördern wir Sie bis zur Ihrer grösstmöglichen Selbständigkeit.
Behandlungspflege
Bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz oder nach einer Spitalentlassungen bieten wir Ihnen professionelle medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung durch diplomiertes Pflegepersonal zu Hause.
Dies umfasst:
Diese Dienstleistungen sind kassenpflichtig.
Details entnehmen Sie bitte unter Kosten und Tarife.
Unsere Arbeitszeiten:
Die Spitex Oberfreimat bietet pflegerische Dienstleistungen von 07.30 h bis 22.00 h an.
Nachts wird in bestehenden terminalen Pflegesituationen ein Nachtpikettdienst organisiert, sofern der Bedarf eines Klienten dies erfordert.Wir pflegen eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Spitälern, den Hausärzten und den umliegenden Pflegeheimen.
Damit Sie in allen Situationen umfassende Pflege und Betreuung erhalten, besteht mit folgenden Organisationen eine Leistungsvereinbarung: