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Hauswirtschaft

Wann besteht Anspruch auf hauswirtschaftliche Leistungen?

Bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz, Mutterschaft, Spitalentlassung oder Unvermögen, im Haushalt anfallende Arbeiten selbständig zu verrichten, unterstützen wir, auf ärztliche Verordnung, in folgenden Bereichen:

  • Raumpflege / Wochenkehr
     
  • Reinigung der Altagswäsche
     
  • Übrige Haushaltarbeiten nach Bedarf und Absprache

 

  • Folgende Arbeiten werden nicht ausgeführt:
  • Abwasch von mehreren Tagen
  • Treppenhaus Reinigung in Mehrfamilienhäusern
  • Gartenpflege
  • Fenster putzen
  • Vorhänge waschen

 

Koordinationsleistungen

Wir vermitteln / koordinieren zum Beispiel:

  • Mahlzeitendienst
  • Fahrdienst
  • Weitere Dienstleistungen, die an der Pflege und Betreuung beteiligt sind.

 

Wer bezahlt diese Dienstleistung?

Hauswirtschaftliche Leistungen sind nicht kassenpflichtig. Verfügen Sie aber über eine Zusatzversicherung, übernimmt diese möglicherweise einen Teil der Kosten. Wir bitten Sie, dies vorgängig mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.

Details betreffend die Kosten entnehmen Sie bitte unter Kosten und Tarife.

 

Einsatzzeiten: Montag bis Freitag

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